Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.